NRD-Positionspapier: Zehn Impulse zum BTHG

Das Bundesteilhabegesetz ist ein wichtiges Gesetz und soll zu mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen beitragen. Leider erfolgt die Umsetzung nicht so reibungslos, wie es aus Sicht von vielen Menschen mit Beeinträchtigungen und Leistungserbringern wünschenswert wäre. Als einer der größten Träger der Eingliederungshilfe möchte die Nieder-Ramstädter Diakonie auch in Hessen die Diskussion zur Umsetzung des BTHG weiter intensivieren und hat dazu im April 2023 den Text „Das Recht auf Teilhabe! Zehn Impulse zum Bundesteilhabegesetz“ verfasst. Diese Impulse richten sich vor allem an die Fachöffentlichkeit in Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Sozialwirtschaft. In der Arbeitsgemeinschaft Diakonische Behindertenhilfe und Psychiatrie der Diakonie in Rheinland-Pfalz hat die NRD an einem ähnlichen Positionspapier mitgewirkt.

Das Recht auf Teilhabe! Zehn Impulse zum Bundesteilhabegesetz

Die Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD) erbringt Leistungen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Altenhilfe in Hessen und Rheinland-Pfalz. Als großes Sozialunter-nehmen fordert sie eine beschleunigte Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und regt an, die hier vorgelegten Impulse aufzugreifen.

Der rechtliche Rahmen

Rheinland-Pfalz hat am 28. Dezember 2018 als erstes Bundesland einen Landesrahmenvertrag zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetz verabschiedet. In Hessen befinden sich der “Rahmenvertrag 2 – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben” und der “Rahmenvertrag 3 – Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung nach Beendigung der Schulausbildung (Sekundarstufe II)” im Unterschriftenverfahren. Sie sollen zum 1. Juli 2023 in Kraft treten. Verhandelt wird aktuell noch der „Rahmenvertrag 1 – Leistungen zur Sozialen Teilhabe und zur Teilhabe an Bildung bis zur Beendigung der Schulausbildung“.

Das Ziel des Bundesteilhabegesetzes (BTHG)

Das BTHG selbst ist als Bundesgesetz am 29.12.2016 in Kraft getreten. Die Landesrahmenverträge sollen absichern, dass Menschen mit Behinderung die ihnen zustehenden Rechte für mehr Teilhabe, Selbstbestimmung und Gleichberechtigung erfahren. Das BTHG und alle Rahmenverträge müssen sich an den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention messen lassen, die in Deutschland im März 2009 in Kraft getreten ist.

Quelle: Stiftung Nieder-Ramstädter Diakonie (NRD)

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